Endbenutzer-Lizenzbedingungen für die Workheld Plattform und ihre Komponenten Workheld Flow, Workheld Sense und Workheld AI der Workheld GmbH.
Stand: 7. Mai 2026
Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB) gelten für alle Nutzerinnen und Nutzer der Workheld Applikationen sowie der damit verbundenen Anwendungen und Dienstleistungen. Für eine höhere Verständlichkeit wird fortan geschlechtsneutral „Nutzer“ verwendet.
Mit der Annahme des Angebots zur Nutzung von Workheld entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem annehmenden Unternehmen (im Weiteren „Kunde“) und der Workheld GmbH (Betreiber der Workheld Plattform und der zugehörigen Applikationen, im Weiteren „Workheld“) mit Sitz in der Rotensterngasse 5, 1020 Wien.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Endbenutzer-Lizenzbedingungen regeln die Überlassung und Nutzung der Software sowie sonstiger zugunsten der Workheld GmbH (im Folgenden kurz „Workheld“) urheberrechtlich geschützter Werke in der jeweils gültigen Fassung.
1.2 Diese ANB sind ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Endbenutzer (einer natürlichen oder juristischen Person, die im weiteren Verlauf dieses Vertrags als „Endbenutzer“ bezeichnet wird) und Workheld für die Workheld Plattform mit den Komponenten Workheld Flow, Workheld Sense und Workheld AI (im Folgenden auch „WH Flow“, „WH Sense“ und „WH AI“). Die Software umfasst alle damit verbundenen Medien, gedrucktes Material und Dokumentationen in Online- oder elektronischer Form. Eine Nutzung der Software ist ausschließlich Endbenutzern mit gültiger Lizenz oder im Rahmen einer ausdrücklich vereinbarten zeitlich befristeten Testphase gestattet.
1.3 Abweichungen von diesen ANB sind nur wirksam, wenn sie von Workheld schriftlich anerkannt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Endbenutzers finden keine Anwendung und werden einvernehmlich ausgeschlossen.
1.4 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen ANB und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Workheld gilt folgende Rangfolge: (1) der individuelle Vertrag bzw. das Angebot, (2) die AGB Teil II (SaaS- und Cloud-Leistungen), (3) diese ANB, (4) die AGB Teil I (Allgemein).
1.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Workheld erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung (abrufbar unter workheld.com/datenschutz/) sowie, soweit Workheld personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, auf Grundlage einer gesondert abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Datenschutzbeauftragte der Workheld GmbH ist Dipl.-Inf. Christine Geier, MBA, erreichbar postalisch unter Workheld GmbH, Rotensterngasse 5, 1020 Wien sowie per E-Mail unter hallo@workheld.com mit dem Betreff „Datenschutz“.
2. Vertragsgegenstand
Software im Sinne dieser Lizenzbedingungen sind standardmäßig vertriebene oder individuell für den Endbenutzer entwickelte oder adaptierte, zugunsten von Workheld urheberrechtlich geschützte Computerprogramme im Sinne des § 40a Urheberrechtsgesetz zur Nutzung auf, zum Betrieb oder zur Steuerung von elektrotechnischen und/oder elektronischen Einrichtungen und Systemen einschließlich hierfür überlassener Unterlagen.
3. (Nutzungs-) Rechte an der Software
3.1 Der Endbenutzer erhält nach Vertragsabschluss („Subscription“) das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die Software unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikation am vereinbarten Aufstellungsort beziehungsweise auf der installierten App zu benutzen.
3.2 Alle Softwarelizenzen werden dem Endbenutzer gemäß den Workheld bei Vertragsabschluss vorliegenden Daten des Endbenutzers (Firmenname, Firmenadresse, Rechtsform und UID-Nummer) erteilt. Im Falle von Namensänderungen werden die für die Anpassung der Lizenzdokumentation notwendigen Aufwendungen nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
3.3 Bei Nutzung von Softwareprodukten ist für jeden Named-User eine Lizenz erforderlich.
3.4 Enthält die Software Bestandteile, deren Urheberrecht bei einem Dritten liegt, gelten für diesen Bestandteil vorrangig die Nutzungsbedingungen des Dritten in der jeweils gültigen Fassung. Workheld macht diese Bedingungen dem Endbenutzer auf Anfrage an hallo@workheld.com zugänglich; eine Pflicht zur Übersetzung trifft Workheld nicht. Wesentliche Änderungen solcher Drittbedingungen, die sich nachteilig auf den Endbenutzer auswirken, teilt Workheld dem Endbenutzer mit angemessener Vorlaufzeit mit. Wirken sich solche Änderungen erheblich nachteilig auf den Endbenutzer aus, kann der Endbenutzer das davon betroffene Modul innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung außerordentlich kündigen. Die durch diese Verweise erreichbaren Seiten von Drittanbietern stehen nicht unter der Kontrolle von Workheld; für deren Inhalt übernimmt Workheld keine Verantwortung.
3.5 Alle dem Endbenutzer von Workheld überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu Softwareprodukten, dürfen weder vervielfältigt noch auf irgendeine Weise entgeltlich oder unentgeltlich verbreitet werden.
3.6 Alle anderen Rechte an der Software sind Workheld vorbehalten. Ohne deren vorheriges schriftliches Einverständnis ist der Endbenutzer unbeschadet der Bestimmungen des § 40d Urheberrechtsgesetz daher insbesondere nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleihen, unterzulizenzieren, abzutreten oder zu übertragen, ganz oder in Teilen zu vervielfältigen, zu ändern, zurückzuentwickeln, zurückzusetzen, Teile herauszulösen, Dritten zugänglich zu machen, zu analysieren, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
4. Pflichten des Endbenutzers
4.1 Der Endbenutzer ist für den Inhalt seines Accounts und der hochgeladenen Daten und Dokumente selbst verantwortlich sowie dafür, dass die hochgeladenen Inhalte sämtlichen anwendbaren rechtlichen Bestimmungen (insbesondere Gesetzen, Richtlinien und Standesregeln sowie diesen Nutzungsbedingungen) entsprechen.
4.2 Der Nutzer verpflichtet sich, die Services der Workheld Applikationen nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere:
- keine sittenwidrigen, obszönen, pornografischen, rechts- bzw. linksradikalen oder gewaltverherrlichenden Inhalte oder Fotos zu verbreiten;
- kein diffamierendes, anstößiges oder rechtswidriges Material oder Informationen darüber zu verbreiten;
- andere Personen nicht zu bedrohen, zu belästigen oder deren sonstige Rechte zu verletzen;
- keine Daten hochzuladen, die Schadsoftware enthalten;
- keine Daten hochzuladen, die urheberrechtlich geschützt sind, sofern der Endbenutzer nicht über die entsprechenden Rechte oder Einwilligungen verfügt;
- keine falschen Adressdaten anzugeben;
- die Applikationen nicht in einer Weise zu benutzen, die die Verfügbarkeit der Services für andere Nutzer nachteilig beeinflusst;
- keine Informationen (E-Mails, Nachrichten etc.) abzufangen oder dies zu versuchen;
- keine Kettenbriefe, rechtswidrigen Strukturvertriebe oder Ähnliches zu versenden;
- nicht mit unerlaubten Mitteln Traffic zu erzeugen.
Das Nichtbeachten der oben genannten Verhaltenspflichten kann zu folgenden Sanktionen führen:
- Aufforderung zur Stellungnahme;
- Verwarnung;
- Beschränkung der Nutzung;
- Löschen von Inhalten;
- Sperrung der Nutzung;
- gegebenenfalls Übergabe von strafrechtlich relevanten Informationen an Ermittlungsbehörden;
- weitergehende rechtliche Schritte behält sich Workheld vor.
4.3 Der Endbenutzer ist verantwortlich für die Wahrung sämtlicher Rechte des Lizenzgebers (z. B. gewerbliche Schutzrechte, Urheberrecht einschließlich Recht auf Copyright-Vermerk) an der Software und für die Wahrung der Ansprüche des Lizenzgebers auf Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, auch durch seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Dritte. Dies gilt auch, wenn die Software geändert oder mit anderen Programmen verbunden wurde. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags aufrecht.
4.4 Der Endbenutzer verpflichtet sich, den Leistungsgegenstand vertragsgemäß zu gebrauchen und Workheld diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
4.5 Der Endbenutzer verpflichtet sich, die von Workheld für den Betrieb der Software gegebenen Hinweise einzuhalten.
4.6 Der Endbenutzer ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand sorgfältig zu verwahren, um Missbrauch sowie unberechtigte Vervielfältigung und/oder Nutzung auszuschließen. Der Endbenutzer wird sicherstellen, dass die Zugriffsberechtigung auf die Software vor der Einsicht und Verwendung durch Unbefugte geschützt ist, dass die Berechtigung zur Nutzung der Software durch technische Maßnahmen festgelegt ist und dass jedes Gerät, auf dem die Software aufrufbar ist, durch geeignete Vorkehrungen gegen unbefugte Inbetriebnahme abgesichert ist. Der Endbenutzer trifft angemessene Vorkehrungen, um Fehlfunktionen der Software möglichst zu verhindern.
5. Softwarespezifikationen
5.1 Workheld ist berechtigt, die Softwarespezifikationen für neue Versionen zu ändern.
5.2 Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass die Software nur mit der im Vertrag vereinbarten Hardware- und Software-Umgebung kompatibel ist. Im Falle des Zugriffs über den Browser setzt Workheld die jeweils letztgültige stabile Version der folgenden Browser voraus: Chrome, Safari, Firefox und Edge. Bei Verwendung von iOS-, Android- oder Windows-Apps wird die jeweils letztgültige stabile Version der jeweiligen Plattform vorausgesetzt. Allfällige Mehrkosten für Migrationen, die aufgrund der Produktpolitik eines Herstellers erforderlich werden, werden von Workheld nicht getragen.
6. Gewährleistung
6.1 Workheld leistet Gewähr dafür, dass die Software frei von Viren, Ransomware, Spyware und anderen Schadprogrammen ist.
6.2 Workheld garantiert dem Endbenutzer, dass die Software, sofern der Endbenutzer sie in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen benützt, keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzt.
6.3 Auch bei Rechtsmängeln hat Workheld zunächst die Möglichkeit, Gewähr durch Verbesserung zu leisten; Workheld verschafft nach ihrer Wahl dem Endbenutzer eine rechtlich einwandfreie Benutzungsmöglichkeit am Vertragsgegenstand im Umfang dieses Vertrags oder an einem ausgetauschten oder geänderten gleichwertigen Vertragsgegenstand (zumutbarer Work-Around).
6.4 Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass komplexe Software nie gänzlich frei von Defekten, Bugs oder Fehlern sein kann. Workheld leistet über die oben gemachten Zusagen hinaus keine Gewähr dafür, dass die Software gänzlich frei von Defekten, Fehlern oder Bugs ist.
6.5 Der Endbenutzer nimmt zur Kenntnis, dass komplexe Software nie gänzlich frei von Sicherheitsrisiken sein kann. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen dieser ANB leistet Workheld keine Gewähr dafür, dass die Software gänzlich sicher ist; Workheld setzt jedoch im Rahmen ihres Informationssicherheits-Managementsystems angemessene Schutzmaßnahmen ein (siehe workheld.com/informationssicherheit-bei-workheld/).
7. Schad- und Klagloshaltung, Haftung
7.1 Workheld ist für vom Nutzer eingegebene Informationen sowie für die Vermittlung des Zugangs zu diesen Informationen nicht verantwortlich.
7.2 Workheld unterstützt den Endbenutzer bei der Abwehr aller Ansprüche, die darauf beruhen, dass vertragsgemäß genutzte Software ein nach der österreichischen Rechtsordnung wirksames gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht verletzt. Der Endbenutzer wird Workheld unverzüglich schriftlich benachrichtigen und im Falle eines Rechtsstreits eine Streitverkündung gemäß § 21 ZPO vornehmen, falls derartige Ansprüche gegen ihn erhoben werden. Werden Ansprüche aus der Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht, die Workheld zu vertreten hat, kann Workheld auf eigene Kosten die Software ändern, austauschen oder ein Nutzungsrecht erwirken. Ist dies mit angemessenem Aufwand nicht möglich, hat der Endbenutzer auf Verlangen von Workheld unverzüglich das Original und alle Kopien der Software einschließlich überlassener Unterlagen zurückzugeben.
7.3 Hiermit sind alle Ansprüche des Endbenutzers bezüglich der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und des Urheberrechts, unter Ausschluss jeder weitergehenden Verpflichtung von Workheld, abschließend geregelt.
7.4 Wird Workheld wegen der missbräuchlichen Verwendung der Leistungen durch den Endbenutzer von Dritten in Anspruch genommen oder droht eine Inanspruchnahme, wird der Endbenutzer Workheld unverzüglich informieren. Workheld erhält vom Endbenutzer die Möglichkeit der Abwehr des Anspruchs bzw. der vollen Rechtsverschaffung.
7.5 Der Endbenutzer verpflichtet sich, Workheld jeden Schaden zu ersetzen, den diese aus einer nachgewiesenen Verletzung von Rechten Dritter durch den Endbenutzer erleidet – insbesondere aus patent-, marken-, musterschutz-, halbleiterschutz-, urheber- oder lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen oder aus Ansprüchen aufgrund von Persönlichkeitsrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten.
7.6 Teil des zu ersetzenden Schadens sind auch Zahlungen für eine außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten, die Workheld mit Zustimmung des Endbenutzers vereinbaren kann. Der Endbenutzer darf diese Zustimmung nur aus wichtigen Gründen und nicht unbillig verweigern.
7.7 Für den Fall, dass Workheld die Nutzungsrechte an der Software dem Endbenutzer aufgrund von Verletzungen der Nutzungs- und Lizenzbestimmungen entzieht, hat der Endbenutzer jedenfalls weiterhin die vereinbarten Entgelte bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichten.
7.8 Workheld haftet – außer bei Personenschäden – ausschließlich bei grobem Verschulden. Bei Personenschäden haftet Workheld unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
7.9 Soweit Workheld haftet, ist die Haftungssumme der Höhe nach begrenzt auf das vom Endbenutzer in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlte Lizenzentgelt. Diese Begrenzung gilt nicht für Personenschäden, vorsätzliches Verhalten sowie für Fälle, in denen eine zwingende gesetzliche Regelung eine weitergehende Haftung anordnet.
7.10 Vorbehaltlich der Punkte 7.8 und 7.9 übernimmt Workheld keine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden, Entgang von Gewinn, Umsatz- oder Zinsverluste sowie Schäden aus Verlust von Daten oder Datengebrauch. Eine Haftung für Datenverlust ist nur in dem Umfang ausgeschlossen, in dem der Endbenutzer eine zumutbare Datensicherung selbst vorzunehmen hat; soweit Workheld die Datensicherung als Leistung ausdrücklich übernommen hat, gelten die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen.
7.11 Im Fall geplanter Wartungsarbeiten kann es zu Beschränkungen der angebotenen Dienstleistungen kommen. Workheld bemüht sich, geplante Wartungsfenster mindestens 48 Stunden vorab anzukündigen und nach Möglichkeit außerhalb der Hauptgeschäftszeiten (Mo–Fr 08:00–18:00 MEZ) durchzuführen. Bei sicherheitsrelevanten oder unaufschiebbaren Eingriffen kann hiervon abgewichen werden; in diesem Fall informiert Workheld so früh wie möglich. Aus geplanten oder erforderlichen Wartungsarbeiten stehen dem Nutzer keine Ansprüche zu.
7.12 Soweit mittels Nutzung von Workheld oder der Workheld Applikationen ein Vertrag zwischen Nutzern abgeschlossen wird, werden allein die beteiligten Nutzer Vertragspartner des abgeschlossenen Geschäfts. Ansprüche aus Verträgen zwischen Nutzern können nicht gegenüber Workheld geltend gemacht werden. Workheld wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen Nutzern geschlossenen Verträge. Die Erfüllung dieser über die Plattform von Workheld geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. Workheld ist nicht für sich allenfalls aus dem Auftragsverhältnis ergebende Auseinandersetzungen zwischen Nutzern verantwortlich.
8. Rückgabe und Vernichtung der Software, Rückgabe von Kundendaten
8.1 Bei Beendigung des Nutzungsrechts ist der Endbenutzer nach Wahl von Workheld verpflichtet, die gesamte Software einschließlich überlassener Unterlagen an Workheld zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten. Dies gilt auch für geänderte oder mit anderen Programmen verbundene Software.
8.2 Soweit Workheld personenbezogene Daten oder sonstige Kundendaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gibt Workheld nach Wahl des Kunden alle Kundendaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (z. B. JSON oder CSV) zurück oder vernichtet sie nachweislich. Die Rückgabe oder Vernichtung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insbesondere § 132 BAO und § 212 UGB) sowie die Bestimmungen einer abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO bleiben unberührt.
9. Dauer und Kündigung
9.1 Die Dauer des Nutzungsrechts richtet sich nach dem zwischen dem Endbenutzer und Workheld abzuschließenden Lizenznutzungsvertrag, hinsichtlich allfälliger Softwarewartungsleistungen nach den Regelungen des jeweiligen Servicescheins. Das Nutzungsrecht endet jedenfalls:
9.1.1 mit Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit;
9.1.2 bei Deinstallation der Lösung;
9.1.3 durch Kündigung nach Ablauf einer allenfalls vereinbarten Mindestnutzungsdauer und – mangels anderer Vereinbarung – unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der Verrechnungsperiode;
9.1.4 durch vorzeitige Auflösung bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, falls der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist wiederhergestellt wird;
9.1.5 durch vorzeitige Auflösung bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Endbenutzers oder bei Abweisung eines Antrags auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens. Diese Auflösung wird sofort mit der Erklärung wirksam, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird; im Falle einer Fortführung wird die Auflösung erst sechs Monate nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam.
9.2 Ist die Auflösung zur Abwendung schwerer wirtschaftlicher Nachteile von Workheld unerlässlich, erfolgt sie mit sofortiger Wirkung.
10. Exportbeschränkungen
10.1 Jede Weitergabe der Vertragsgegenstände, Unterlagen und sonstigen Materialien, insbesondere jede Wiederausfuhr, kann der Genehmigungspflicht nach den Ausfuhrbestimmungen der USA, der Europäischen Union und allfälliger anderer Staaten unterliegen. Der Endbenutzer ist in einem solchen Fall verpflichtet, die entsprechenden Genehmigungen der zuständigen Behörden vor der Weitergabe zu erwirken. Diese Verpflichtung ist im Falle jeder neuerlichen Weitergabe auf den jeweiligen Erwerber bzw. Verfügungsberechtigten vertraglich zu überbinden.
10.2 Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass die Lieferung der vertragsgegenständlichen Komponenten Ausfuhrbeschränkungen der USA, der Europäischen Union oder anderer einschlägiger Embargo- und Sanktionsregime unterliegt, ist Workheld berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Endbenutzer Workheld bei Vertragsabschluss auf derartige Umstände nicht hingewiesen, hat der Endbenutzer Workheld die daraus resultierenden Aufwände und Schäden voll zu ersetzen.
11. Recht und Gerichtsstand
11.1 Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
11.2 Zur Entscheidung aller aus den vertraglichen Beziehungen entstehenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über deren Bestehen oder Nichtbestehen – ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt, zuständig.
12. Rangfolge der Vertragsdokumente
12.1 Diese ANB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), abrufbar unter workheld.com/agb/. Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten gilt die in Pkt. 1.4 dieser ANB festgelegte Rangfolge: (1) der individuelle Vertrag bzw. das Angebot, (2) die AGB Teil II (SaaS- und Cloud-Leistungen), (3) diese ANB, (4) die AGB Teil I (Allgemein).
12.2 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitungsvereinbarungen, Enterprise-Verträge, Bestellformulare) gehen sowohl diesen ANB als auch den AGB vor.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Die jeweils aktuelle Fassung der ANB ist unter workheld.com/anb/ abrufbar. Vereinbarungen, die von diesen ANB abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
13.2 Workheld kann diese ANB ändern, wenn dies aus rechtlichen, technischen oder betrieblichen Gründen sachlich gerechtfertigt ist. Wesentliche Bestimmungen – insbesondere Hauptleistungspflichten, Preise und Preismodelle, Haftungsregelungen sowie das anwendbare Recht und der Gerichtsstand – können nur einvernehmlich geändert werden. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden mitgeteilt; widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht (per Post an Workheld GmbH, Rotensterngasse 5, 1020 Wien oder per E-Mail an hallo@workheld.com), gelten die Änderungen als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs hat der Kunde das Recht, den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum der Änderung außerordentlich zu kündigen.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.